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Qualitätssicherung von Sauna-Aufgusskonzentraten und Duftstoffen
Warum ein Qualitätszeichen?
Der immer größer und unübersichtlicher werdende Markt für Aufgussmittel bietet Ihnen heute Produkte aller Qualitäts- und Preiskategorien.
Auch ist eine Zunahme von stark parfümierten und synthetischen Kompositionen zu verzeichnen. Für Sie ist es aufgrund oft fehlender oder
mangelhafter Inhalts- und Dosierangaben schwer, das richtige Produkt zu finden. Aus diesem Grund hat der Deutsche Sauna-Bund in
Zusammenarbeit mit Duftstoffexperten und Aufgussmittelherstellern ein Qualitätszeichen entwickelt.
Produkte, die das Qualitätszeichen tragen, erfüllen folgende Anforderungen:
- besondere Anforderungen an die Inhaltsstoffe
- hygienisch-kontrollierte Herstellung
- komplette Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
- klare Dosierangaben
- sichere Verpackung
Was wird geprüft?
Besondere Anforderungen an die Inhaltsstoffe
Die Produkte mit dem Qualitätszeichen werden von einem unabhängigen Institut analysiert und zertifiziert.
Ausschließlich natürliche oder naturidentische Duftstoffe sind zugelassen. Natürliche Duftstoffe werden direkt
aus den Pflanzen gewonnen; naturidentische werden exakt nach dem Vorbild der Natur hergestellt.
Werden bestimmte Inhaltsstoffe hervorgehoben, müssen diese den wesentlichen Teil der Duftkombination darstellen.
Lösungsmittel
Als Lösungsvermittler werden nur Ethanol oder Isopropanol akzeptiert. Diese müssen dem europäischen
Arzneimittelrecht und/oder lebensmittelrechtlichen und/oder kosmetikrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Bei Aufgussmitteln dürfen keine Emulgatoren enthalten sein.
Hygienisch-kontrollierte Herstellung
Die Aufgussmittel müssen unter hygienischen und kontrollierten Bedingungen entsprechend den GMP-Regeln
(good manufacturing practice) hergestellt werden. Die Herstellung ist vollständig zu dokumentieren.
Komplette Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
Es muss eine vollständige Kennzeichnung der Inhaltsstoffe nach INCI (Kosmetikverordnung) erfolgen.
Die Inhaltsbezeichnungen dürfen nicht irreführend sein.
Klare Dosierangaben
Angaben zur Dosierung sind in Abhängigkeit von der Wassermenge, mit der vermischt werden soll, aufzuführen.
Sichere Verpackung
Als Verpackung müssen die allgemein in der Kosmetik verwendeten Packmittel entsprechend der europäischen
Kosmetikverordnung und den Vorschriften der LMBG (Lebensmittel- und Bedarfsständegesetz) eingesetzt werden.
Die Verträglichkeit von Packmaterial und Inhalt muss gewährleistet sein. Die Packmittelauswahl und deren
Gestaltung soll die besonderen Gegebenheiten bei einer Anwendung im Saunabereich berücksichtigen und eine
sichere Handhabung gewährleisten. Es muss ein Dosiersystem zur Verfügung stehen.
Jede Fertigpackung muss dauerhaft mit einer eindeutigen Chargenkennzeichnung und einer Aufbrauchempfehlung
nach Anbruch versehen werden. Da es sich bei Sauna-Essenzen um brennbare Flüssigkeiten handelt, sind die
erforderlichen Warnhinweise und Gefahrensymbole aufzubringen sowie die Lagerbedingungen zu kennzeichnen.
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