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GESUNDES
SCHWITZEN.

Achten Sie darauf, nur Sauna- und Dampfbadzusätze zu verwenden, die natürliche oder naturidentische Inhaltsstoffe enthalten und vermeiden Sie synthetische Duftstoffe. Unsere Zusätze tragen das Qualitätssiegel des Deutschen Sauna-Bundes. Dies bedeutet, dass alle Produkte neben den Inhaltsstoffen auch hinsichtlich Herstellung, Kennzeichnung und Verpackung von einem unabhängigen Institut regelmäßig kontrolliert werden.  
Das Qualitätssiegel
Qualitätssicherung von Sauna-Aufgusskonzentraten und Duftstoffen

Warum ein Qualitätszeichen?
Der immer größer und unübersichtlicher werdende Markt für Aufgussmittel bietet Ihnen heute Produkte aller Qualitäts- und Preiskategorien. Auch ist eine Zunahme von stark parfümierten und synthetischen Kompositionen zu verzeichnen. Für Sie ist es aufgrund oft fehlender oder mangelhafter Inhalts- und Dosierangaben schwer, das richtige Produkt zu finden. Aus diesem Grund hat der Deutsche Sauna-Bund in Zusammenarbeit mit Duftstoffexperten und Aufgussmittelherstellern ein Qualitätszeichen entwickelt.

Deutscher Saunabund Produkte, die das Qualitätszeichen tragen, erfüllen folgende Anforderungen:

  • besondere Anforderungen an die Inhaltsstoffe
  • hygienisch-kontrollierte Herstellung
  • komplette Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
  • klare Dosierangaben
  • sichere Verpackung

Was wird geprüft?

Besondere Anforderungen an die Inhaltsstoffe
Die Produkte mit dem Qualitätszeichen werden von einem unabhängigen Institut analysiert und zertifiziert. Ausschließlich natürliche oder naturidentische Duftstoffe sind zugelassen. Natürliche Duftstoffe werden direkt aus den Pflanzen gewonnen; naturidentische werden exakt nach dem Vorbild der Natur hergestellt. Werden bestimmte Inhaltsstoffe hervorgehoben, müssen diese den wesentlichen Teil der Duftkombination darstellen.

Lösungsmittel
Als Lösungsvermittler werden nur Ethanol oder Isopropanol akzeptiert. Diese müssen dem europäischen Arzneimittelrecht und/oder lebensmittelrechtlichen und/oder kosmetikrechtlichen Anforderungen entsprechen. Bei Aufgussmitteln dürfen keine Emulgatoren enthalten sein.

Hygienisch-kontrollierte Herstellung
Die Aufgussmittel müssen unter hygienischen und kontrollierten Bedingungen entsprechend den GMP-Regeln (good manufacturing practice) hergestellt werden. Die Herstellung ist vollständig zu dokumentieren.

Komplette Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
Es muss eine vollständige Kennzeichnung der Inhaltsstoffe nach INCI (Kosmetikverordnung) erfolgen.
Die Inhaltsbezeichnungen dürfen nicht irreführend sein.

Klare Dosierangaben
Angaben zur Dosierung sind in Abhängigkeit von der Wassermenge, mit der vermischt werden soll, aufzuführen.

Sichere Verpackung
Als Verpackung müssen die allgemein in der Kosmetik verwendeten Packmittel entsprechend der europäischen Kosmetikverordnung und den Vorschriften der LMBG (Lebensmittel- und Bedarfsständegesetz) eingesetzt werden. Die Verträglichkeit von Packmaterial und Inhalt muss gewährleistet sein. Die Packmittelauswahl und deren Gestaltung soll die besonderen Gegebenheiten bei einer Anwendung im Saunabereich berücksichtigen und eine sichere Handhabung gewährleisten. Es muss ein Dosiersystem zur Verfügung stehen.
Jede Fertigpackung muss dauerhaft mit einer eindeutigen Chargenkennzeichnung und einer Aufbrauchempfehlung nach Anbruch versehen werden. Da es sich bei Sauna-Essenzen um brennbare Flüssigkeiten handelt, sind die erforderlichen Warnhinweise und Gefahrensymbole aufzubringen sowie die Lagerbedingungen zu kennzeichnen.